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Definitionen Offener Standards

Es gibt leider keine allgemein anerkannte Definition dessen, was einen Offenen Standard ausmacht. Also müssen wir uns sehr grundsätzlich dem Thema annähern.

Schon die Definition des Begriffes "Standard" ist schwierig. Wikipedia beschreibt den Begriff "Standard" in dem hier gemeinten Sinne kurz als "vereinheitlichte Art und Weise etwas durchzuführen". British Standards (das britische Pendant zum Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN)) gibt folgende Definition:

"Ein Standard ist ein öffentlich zugängliches technisches Dokument, das unter Beteiligung aller interessierter Parteien entwickelt wird und deren Zustimmung findet. Der Standard beruht auf Ergebnissen aus Wissenschaft und Technik und zielt darauf ab, das Gemeinwohl zu fördern"
(Quelle: Wikipedia)

Danach ist eine weite Verbreitung allein kein hinreichendes Kriterium für einen Standard. Diese Definition schließt nämlich zwar weit verbreitete, aber nicht öffentlich zugänglich dokumentierte Formate aus.

"Industriestandards" oder sogenannte De-facto-Standards sind zwar im Gegensatz zu sogenannten De-jure-Standards nicht allseits rechtlich anerkannt und durch ein Normungsverfahren beschlossen. Sie können aber als Standards fungieren, wenn sie öffentlich zugänglich dokumentiert sind.

Aus den vorstehenden Darlegungen folgt, dass jeder Standard einigermaßen offen sein muss, um überhaupt als Standard funktionieren zu können. Es besteht jedoch ein Interesse daran, besondere Offenheitsanforderungen zu definieren, beispielsweise zur Feststellung einer besonderen Förderungswürdigkeit.

Es gibt keine allgemein gültige Definition, was einen Offenen Standard ausmacht, jedoch eine Vielzahl von Vorschlägen:

Das Europäisches Interoperabilitätsrahmenwerk stellt folgende Anforderungen an einen Offenen Standard:

  • Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation beschlossen und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.
  • Der Standard ist veröffentlicht. Die Spezifikation ist entweder frei oder gegen eine Schutzgebühr verfügbar und darf frei oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden.
  • Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei nutzbar.
  • Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen.

(Quelle: Wikipedia)

Offene Standards müssen demnach frei von sogenanntem "geistigem Eigentum" sein. Gerade gegen diese Forderung richten sich die Angriffe interessierter Kreise. Daher ist dieser Punkt besonders zu verteidigen. Denn ein "Standard", der dieser Anforderung nicht genügt, kann nicht in Freier Software verwendet werden.

Nach der "Fünf-Punkte-Definition" ist ein Offener Standard ein Format oder Protokoll, welches

  • von der Öffentlichkeit vollinhaltlich geprüft und verwendet werden kann;
  • ohne jegliche Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht der Definition eines Offenen Standards entsprechen;
  • frei von rechtlichen Klauseln oder technischen Einschränkungen ist, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder mit jeglichem Geschäftsmodell behindern;
  • unabhängig von einem einzelnen Anbieter koordiniert und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht;
  • in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Anbietern oder als vollständige Implementierung gleichermaßen für alle Beteiligten verfügbar ist.

Hinsichtlich der letztgenannten Anforderung muss man allerdings bei in Entwicklung befindlichen Standards gewisse Abstriche machen.

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