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gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)
Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes vom 26.2.2007 BGBl. I 179 vom Bundestag beschlossen. Es ist gemäß. Artikel 5 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 1.3.2007 BGBl. I 251 am 1.3.2007 in Kraft getreten.

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Vielleicht erwarten Sie jetzt ein umfangreiches Elaborat mit zahlreichen Disclaimern, Erklärungen und Belehrungen.

Es gibt aber eigentlich nur wenig zu erklären.

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